Kosten und Finanzierung

 

BWL- Bachelor-Studiengänge

 

Die Studiengebühren für die Bachelorstudiengänge in den Wirtschaftswissenschaften belaufen sich incl. einmaliger Prüfungsgebühr von  650,- auf insgesamt € 12.602,-

Beim Studienverlauf mit einer gewählten Regelstudienzeit von acht Semestern setzen sich diese zusammen aus den monatlichen Gebühren von € 249,- und einer einmaligen Prüfungsgebühr von € 650,-.

Beim Studienverlauf mit einer gewählten Regelstudienzeit von sechs Semestern setzen sich diese zusammen aus den monatlichen Gebühren von € 332,- und einer einmaligen Prüfungsgebühr von € 650,-.

 

BWL-Master-Studiengänge

 

Unmittelbar im Anschluss an das Bachelorstudium können Sie in 4 oder zeitlich gesteckt in 6 Semestern den Master-Hochschulabschluss in BWL erwerben.

Die Studiengebühren für die klassischen Master-Studiengänge BWL belaufen sich auf insgesamt € 11.378,-.

Beim Studienverlauf mit sechs Semestern setzen sich diese zusammen aus den monatlichen Gebühren von € 298,- und einer einmaligen Prüfungsgebühr von € 650,-. 

Beim Studienverlauf mit vier Semestern setzen sich diese zusammen aus den monatlichen Gebühren von € 447,- und einer einmaligen Prüfungsgebühr von € 650,-.

 

Kosten nach Ablauf der Regelstudienzeit

Wenn Sie über die Regelstudienzeit hinaus studieren, z.B. entweder länger als sechs Semester beim sechssemestrigen oder länger als acht Semester beim achtsemestrigen Studienverlauf, ist das Studium weiterhin gebührenpflichtig. Die monatlichen Kosten reduzieren sich um € 50,- auf die reguläre Gebühr. Stattdessen ist in beiden Fällen eine kostenfreie Pausierung bis zu 2 Semestern zu empfehlen, in der Sie den Lehrstoff "aufholen" können. Jedoch können Sie während der Pause keine Klausuren schreiben.

 

Finanzierungshilfen/ Stipendien:

 

Begabten-Stipendium

Wenn Sie die berufliche Weiterbildung als staatlich geprüfter Betriebswirt, als Wirtschafts- oder Handelsfachwirt abgeschlossen haben, kommt für ein späteres Hochschulstudium das Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung in Frage:

www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-aufstiegsstipendium-9471.html

Die Voraussetzungen sind ...

eine der Berufsausbildung anschließende zweijährige, den Lebensunterhalt sichernde Berufstätigkeit oder ­Erwerbstätigkeit nachweisen können;

und

ihre besondere Leistungsfähigkeit durch Erfolge in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben;

entweder durch das Bestehen der Berufsabschlussprüfung oder einer Fortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten oder einer Note von 1,9 oder besser

oder durch eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder durch einen begründeten Vorschlag eines Betriebs.

 

Weitere Stipendien:

www.stipendiumplus.de/startseite.html 

www.stipendienlotse.de

Großer Stipendienratgeber

 

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